SCHÄCHTEN IST TIERMORD
Es ist kaum zu glauben - in Österreich werden noch heute Tiere auf brutalste Art und Weise untser dem Deckmantel der Religion ermordet. Als Schächten wird das rituelle Schlachten von Tieren bezeichnet, was insbesondere im Islam und Judentum Anwendung findet. Die Einhaltung des Schächtritus dient dem möglichst rückstandslosen Ausbluten des Tieres vor Eintritt des Todes, um die rituelle Reinheit des Fleisches zum menschlichen Verzehr zu bewirken. Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam streng verboten. Während islamische Geistlichkeiten die Verwendung eines Schlachtschussapparates befürworten, untersagen jüdische Speisegesetze jegliche Betäubung von Tieren, deren Fleisch zum Verzehr vorgesehen ist.
Religionsfreiheit statt Tierschutz?
Der RFJ Tirol vertritt grundsätzlich die Meinung, dass die Religionsfreiheit dort endet, wo irgendein Lebewesen dafür leiden muss. Zusätzlich stellen wir jedoch die konkrete Frage, was nun in Österreich (aber auch im restlichen Europa) einen höheren Stellenwert besitzt - die Religionsfreiheit oder das Tierschutzgesetz? Ist es legitim, einem Lebewesen bewusst unvorstellbares Leid zuzufügen, nur weil es die Religion so verlangt? Mit dieser Frage müssen sich die Verantwortlichen in der Politik noch solange auseinandersetzen, bis das Schlachten von nicht betäubten Tieren generell verboten ist. Leider ist das Schächten als religiöser Brauch in Österreich im Gegensatz zur Schweiz durch die Verfassung geschützt. "Ein Schächtungsverbot stellt", so der Entscheid des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (17-12-98), "einen Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte dar". In den grundsätzlichen Ausführungen des VfGH wird der Vorrang des "jahrtausendealten Ritus" des Judentums und des Islams vor dem Tierschutz festgestellt. Schächtungen stellen weder eine "empfindliche Störung des Zusammenlebens der Menschen im Staate" noch einen Verstoß gegen die "guten Sitten" dar. "Ein Verbot des Schächtens ist daher in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig", so die Verfassungshüter. (Quelle: www.hagalil.com/archiv/99/10/schaechten.htm)
Auf Youtube bzw. Google Video findet man diverse Videos, in denen eindeutig zu erkennen ist, wie sehr die Tiere leiden und dass sie auch mehrere Minuten nach dem Schnitt noch bei vollem Bewusstsein sind. Alle Argumente, wonach das Schächten zu einem "humanen" und schnellen Tod führt, sind somit ganz klar widerlegt. Es ist eine Schande, dass Staaten wie Deutschland und Österreich wegsehen, wenn auf unserem Territorium Lebewesen auf derart brutale Art und Weise einen schmerzhaften Tod erleiden müssen. Wo der Staat Österreich mit der katholischen Kirche durch das Konkordat eine klare Trennung zwischen Religion und Staat vereinbart hat, genießen dem Anschein nach Anhänger anderer Religionen völlige Narrenfreiheit.
Der RFJ Tirol verurteilt das betäubungslose Schlachten von Lebewesen auf das Schärfste und sieht darin einen klaren Verstoß gegen das österreichische Bundestierschutzgesetz sowie gegen die guten Sitten. Wir fordern die Politiker aller im österreichischen Parlament vertretenen Parteien auf, das Schächten ohne Betäubung und Anwesehnheit eines amtlichen Tierarztes zu verbieten sowie starke Kontrollen einzuführen und Verstöße mit empfindlichen Geld- bzw. Freiheitsstrafen zu ahnden.
Aufruf:
Es erreichen uns immer wieder Meldungen, wonach Tiere (hauptsächlich Schafe) in Gärten oder auf Balkonen geschächtet werden. Sollte auch dir ein Fall bekannt sein, dann trete bitte mit uns in Kontakt! Wir werden die Öffentlichkeit darüber informieren und alle Rechtsmittel ausschöpfen, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten.

